Methodenkoffer

Ideen und Anregungen für gutes Projektmanagement


Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://pmo.pages.uni-marburg.de/methodenkoffer veröffentlichten Webseiten der Stabsstelle strategische Digitalisierung und Projektmanagement der Philipps-Universität Marburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06.11.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

  • Manche Farbkombinationen bei Überschriften, Icons und Hintergründen erfüllen nicht die Mindestanforderungen an Kontraste.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Inhalte stehen nicht in leichter Sprache zur Verfügung und es werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.
  • Einige Seiten liegen nicht einsprachig vor.
  • Links können unverständlich sein.
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken, Karten und Bedienelemente.

Begründung

Trotz des Anspruchs und der Bemühungen, den Methodenkoffer möglichst barrierefrei zu gestalten, kann dies nicht immer gewährleistet werden. So arbeiten verschiedenen Menschen an Beiträgen für den Methodenkoffer und trotz Vorgaben, gelingt es dabei nicht immer alle Inhalte und Vorlagen barrierefrei zu gestalten. Vor allem fehlt es hierfür an personellen und zeitlichen Ressourcen des PMO, weshalb eine komplette Barrierefreiheit zurzeit nicht erreicht werden kann, jedoch angestrebt wird.

Geplante Maßnahmen

Wir bemühen uns fortlaufend Barrieren in Bezug auf bestehende Inhalte weiter abzubauen und neune Inhalte möglichst barrierearm zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Weiterentwicklung der GitLab Page des PMO wird dabei auch die Barrierefreiheit laufend evaluiert. Wir bemühen uns vor allem durch die Konkretisierung der Vorgaben für das Erstellen neuer Inhalte eine zunehmende Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit wird dabei regelmäßig evaluiert und aktualisiert.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.10.2023 erstellt und zuletzt am 06.11.2023 überprüft und aktualisiert. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stabsstelle strategische Digitalisierung und Projektmanagement arbeite stetig daran Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen und vorhandenen Barrieren abzubauen. Falls sie auf der Webseite auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich per Mail an pmo@uni-marburg.de mit der Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite.

Durchsetzungsverfahren

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen